Eigene Fehlerseiten
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Personalisierte Fehlerseiten anzeigen (z.B. Error 404, Fehler 404)

Sie haben sich sicher auch schon oft über mehr oder weniger kryptische Fehlermeldungen im Internet geärgert. Nach und nach kann man sogar mit einem Fehlercode 404 - "Not Found" umgehen und weiß, dass einfach die angeforderte Seite nicht gefunden wurde.

Dabei gibt es eine recht einfache Möglichkeit den Nutzern der Webseite entsprechend aussagefähigere Fehlerseiten bezogen auf den eigenen Internetauftritt anzubieten:

 

Aufbau einer oder mehrerer Fehlerseiten zu den gebräuchlichsten Fehlern:
400 Bad Request: Die Anfrage enthält Syntaxfehler. 
Datei error400.html  in Unterverzeichnis /error

401 Unauthorized:Die angeforderten Daten sind zugangsgeschützt.
Datei error401.html  in Unterverzeichnis /error

404 Not Found: Der angeforderte URI existiert nicht.
Datei error404.html  in Unterverzeichnis /error

500 Internal Server Error: Auf dem Server ist ein Fehler aufgetreten.
Datei error500.html  in Unterverzeichnis /error

(Natürlich können Sie auch für alle Fehler eine gemeinsame Fehlerseite anlegen)

 

Was gehört in eine gute Fehlerseite:
Verständliche Fehlerbeschreibung (Details siehe hier)
Link auf die Homepage (und ggf. zu den Hauptkategorien) der Webseite, die in der Regel verfügbar ist
Link zur Sitemap, Suchmaschine des Webauftritts
ggf. Link um mit dem Webmaster Kontakt aufnehmen zu können (eMail oder Kontaktformular)  

 

Erstellen Sie mit dem Editor/Notepad eine Datei .htaccess mit folgendem Inhalt:
ErrorDocument [FEHLERCODE] [FEHLERSEITE]

in diesem Fall:

die erste Zeit beinhaltet die korrekte Definition des Mime-Types der Icon-Datei - dies wird ggf. zur korrekten Darstellung des Favicons benötigt

mit dem Eintrag CheckSpellingOff deaktiviere ich bei 1&1 die automatische Namensvervollständigung und das automatische Finden ähnlicher Dateinamen

 

Natürlich ist Vorsorgen immer besser als Fehlerseiten bauen. Daher kann man z.B. mit Tools wie mylinkcheck.de regelmäßig die eigene Webseite auf tote Links prüfen. 
(Ergebnis vom 05.10.2005)