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| | Urheberrecht - Nutzung von Grafiken oder Texten aus dem
Internet
Natürlich ist auch das Internet kein rechtsfreier
Raum. Daher gilt auch hier das Urheberrecht - auch wenn dieses ursprünglich
nicht für das Medium Internet gedacht war, da bei Entstehung dieses Gesetzes
das Internet noch gar nicht existierte...
Auf Basis des § 75 Urheber-Gesetz UrhG (bezogen auf
Deutschland) sind folgende Inhalte einer Webseite nach Urheberrecht zu
schützen:
 | Texte |
 | Bilder |
 | Grafiken |
 | Audio- und Videodateien |
 | Scripte |
 | Online-Datenbanken wie z.B. Online-Wörterbücher,
... |
 | Design und Aufbau von Internetseiten, sowie
die Navigation zwischen Internetseiten |
Fremde Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und
Logos dürfen auf der eigenen Webseite verwendet werden, sofern Sie nicht
für eigene Zwecke mißbraucht werden und müssen auf Verlangen des
Markeninhabers mit den entsprechenden Registrierungszeichen versehen werden.
Welche Rechte hat der Autor eines Werkes nach
dem deutschen UrhG? Allein der Autor bestimmt ob veröffentlicht wird, in
welcher Art und Weise, sowie in welchem Umfang die Veröffentlichung erfolgt und
zu welchem Zeitpunkt bzw. für welchen Zeitraum. Außerdem darf er
wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung seines Werkes durch Dritte
ziehen.
Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass meine Urheberrechte
verletzt wurden?
 | Setzung einer Frist zur Unterlassung der weiteren
Veröffentlichung
=> Strafanzeige stellen, wenn das Urheberrecht weiter verletzt wird |
 | Einklagen der möglicherweise entgangenen
Nutzungsgebühren/Lizenzgebühren |
 | Schadenersatz verlangen |
Folgende Regeln helfen das Thema etwas einzugrenzen:
 | die Verbreitung von fremden Internetseiten bzw.
Teilen davon über die eigene Internetseite bedarf der Zustimmung des
Urhebers; Zitate sind unter Angabe der Quelle und Urheber nach § 63 UrhG
erlaubt |
 | werden Inhalte einer anderen Webseite in eigenen
Worten neu formuliert dürfen diese veröffentlicht werden |
 | Gemeinfreie Inhalte wie z.B. Gesetzestexte können
beliebig veröffentlicht werden |
 | Werke von Autoren können in der Regel 70 Jahre nach
deren Tod (bis auf Ausnahmefälle) und Personenfotos 10 Jahre nach dem Tod
des Abgebildeten ohne Verletzung des UrhG veröffentlicht werden |
 | Links können ungefragt auf fremde Inhalte verweisen
(Linksammlungen an sich können geschützt sein)
allerdings: |
 | der "Klau" von fremden Internetseiten
durch Darstellung von Teilen einer fremden Webseiten in Frames der eigenen
Webseite ist nach § 13 UrhG nicht zulässig, da in der Regel der Urheber
nicht mehr erkennbar ist |
 | Wer urheberrechtlich geschützte Werke zum Zwecke
der Vervielfältigung ins Internet stellt oder selber welche downloadet,
muss bei öffentlichen Interesse der Strafverfolgung mit bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe rechnen. Bei einem gewerblichen Handeln sogar mit bis zu fünf
Jahren Haft. |
Urheberrecht zu Microsoft Produkten
Details zum Thema Urheberrecht zu Microsoft Produkten gibt
es hier...
Die Aussagen von Microsoft auf der o.g. Webseite habe
ich hier kurz zusammengefasst:
 | Cliparts: ClipArt aus bestimmten
Microsoft-Produkten dürfen nicht kommerziell weitervertrieben oder zu
kommerziellen Zwecken genutzt werden
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 | Icons dürfen nur in Schulungshandbüchern
oder zu Dokumentationszwecken genutzt werden.
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 | Karten aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia
Streets und/oder Microsoft Expedia Trip Planner: Anwender dieser
Kartenprodukte sind derzeit auf den Weitervertrieb von nicht mehr als 1.000
Exemplaren einer Karte aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets
oder Microsoft Expedia Trip Planner beschränkt, die ausschliesslich zu
nicht-kommerziellen Zwecken erstellt und vertrieben werden dürfen. Diese
Einschränkungen gelten für alle Vertriebsformen, einschließlich des
Vertriebs auf einer Website.
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 | Karten aus Microsoft Encarta: dürfen nur
rein privat bzw. für den Unterrichtsgebrauch; eine darüber hinaus gehende
Verbreitung z.B. im Internet ist nicht statthaft.
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 | Karten aus Microsoft Map Point werden genauso
behandelt, wie Karten aus Microsoft AutoRoute unter der Voraussetzung, dass
rechtliche Hinweise aus den Karten weder entfernt, noch verändert werden.
Wenn Sie eine Karte oder einen Artikel im Internet bereitstellen möchten,
ist ein Urheberrechtsvermerk erforderlich.
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 | Screen Shots von Microsoft Produkten dürfen
genutzt und z.B. auch im Internet veröffentlicht werden, wenn sie nicht
gegen folgende Richtlinien verstoßen:
- keine Screen shots von Beta-Versionen bzw. nicht freigegebenen
Produkten
- keine Screen Shots mit anderen geschützten Firmen, Marken, Logos bzw.
Mediainhalten (z.B. aus dem Mediaplayer)
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