Urheberrecht im Internet
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Urheberrecht - Nutzung von Grafiken oder Texten aus dem Internet

Natürlich ist auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Daher gilt auch hier das Urheberrecht - auch wenn dieses ursprünglich nicht für das Medium Internet gedacht war, da bei Entstehung dieses Gesetzes das Internet noch gar nicht existierte...

Auf Basis des § 75 Urheber-Gesetz UrhG (bezogen auf Deutschland) sind folgende Inhalte einer Webseite nach Urheberrecht zu schützen:

Texte
Bilder
Grafiken
Audio- und Videodateien
Scripte
Online-Datenbanken wie z.B. Online-Wörterbücher, ...
Design und Aufbau  von Internetseiten, sowie die Navigation zwischen Internetseiten

Fremde Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos dürfen auf der eigenen Webseite verwendet werden, sofern Sie nicht für eigene Zwecke mißbraucht werden und müssen auf Verlangen des Markeninhabers mit den entsprechenden Registrierungszeichen versehen werden.

Welche Rechte hat der Autor eines Werkes nach dem deutschen UrhG? Allein der Autor bestimmt ob veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise, sowie in welchem Umfang die Veröffentlichung erfolgt und zu welchem Zeitpunkt bzw. für welchen Zeitraum. Außerdem darf er wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung seines Werkes durch Dritte ziehen. 

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass meine Urheberrechte verletzt wurden?

Setzung einer Frist zur Unterlassung der weiteren Veröffentlichung
=> Strafanzeige stellen, wenn das Urheberrecht weiter verletzt wird
Einklagen der möglicherweise entgangenen Nutzungsgebühren/Lizenzgebühren
Schadenersatz verlangen

 

Folgende Regeln helfen das Thema etwas einzugrenzen:

die Verbreitung von fremden Internetseiten bzw. Teilen davon über die eigene Internetseite bedarf der Zustimmung des Urhebers; Zitate sind unter Angabe der Quelle und Urheber nach § 63 UrhG erlaubt
werden Inhalte einer anderen Webseite in eigenen Worten neu formuliert dürfen diese veröffentlicht werden
Gemeinfreie Inhalte wie z.B. Gesetzestexte können beliebig veröffentlicht werden
Werke von Autoren können in der Regel 70 Jahre nach deren Tod (bis auf Ausnahmefälle) und Personenfotos 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten ohne Verletzung des UrhG veröffentlicht werden 
Links können ungefragt auf fremde Inhalte verweisen (Linksammlungen an sich können geschützt sein)
allerdings:
der "Klau" von fremden Internetseiten durch Darstellung von Teilen einer fremden Webseiten in Frames der eigenen Webseite ist nach § 13 UrhG nicht zulässig, da in der Regel der Urheber nicht mehr erkennbar ist
Wer urheberrechtlich geschützte Werke zum Zwecke der Vervielfältigung ins Internet stellt oder selber welche downloadet, muss bei öffentlichen Interesse der Strafverfolgung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Bei einem gewerblichen Handeln sogar mit bis zu fünf Jahren Haft.

Buttonnetzwerk für ein freies Internet

 

Urheberrecht zu Microsoft Produkten

Details zum Thema Urheberrecht zu Microsoft Produkten gibt es hier...   

Die Aussagen von Microsoft auf der o.g. Webseite habe ich hier kurz zusammengefasst:

Cliparts: ClipArt aus bestimmten Microsoft-Produkten dürfen nicht kommerziell weitervertrieben oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden
Icons dürfen nur in Schulungshandbüchern oder zu Dokumentationszwecken genutzt werden.
Karten aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets und/oder Microsoft Expedia Trip Planner: Anwender dieser Kartenprodukte sind derzeit auf den Weitervertrieb von nicht mehr als 1.000 Exemplaren einer Karte aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets oder Microsoft Expedia Trip Planner beschränkt, die ausschliesslich zu nicht-kommerziellen Zwecken erstellt und vertrieben werden dürfen. Diese Einschränkungen gelten für alle Vertriebsformen, einschließlich des Vertriebs auf einer Website.
Karten aus Microsoft Encarta: dürfen nur rein privat bzw. für den Unterrichtsgebrauch; eine darüber hinaus gehende Verbreitung z.B. im Internet ist nicht statthaft.
Karten aus Microsoft Map Point werden genauso behandelt, wie Karten aus Microsoft AutoRoute unter der Voraussetzung, dass rechtliche Hinweise aus den Karten weder entfernt, noch verändert werden. Wenn Sie eine Karte oder einen Artikel im Internet bereitstellen möchten, ist ein Urheberrechtsvermerk erforderlich.
Screen Shots von Microsoft Produkten dürfen genutzt und z.B. auch im Internet veröffentlicht werden, wenn sie nicht gegen folgende Richtlinien verstoßen:
- keine Screen shots von Beta-Versionen bzw. nicht freigegebenen Produkten 
- keine Screen Shots mit anderen geschützten Firmen, Marken, Logos bzw. Mediainhalten (z.B. aus dem Mediaplayer)